Reservierungen

Eintrittskarten können für die Dauer von 1 Woche reserviert werden. Sind sie dann nicht abgeholt, wird die Reservierung von uns gelöscht. Sie können später jederzeit wieder für die gleiche Vorstellung reservieren, sofern noch Karten vorhanden sind. Für Vorstellungen, die auf unserer Homepage 24 Stunden vor Beginn nicht als ausverkauft gekennzeichnet sind, gibt es noch Karten an der Abendkasse.

AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Veranstaltungen der Mainzer Kammerspiele (AGB)

  1. Die Eintrittskarten sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Auf Nachfrage desVeranstalters sind die Karten jederzeit vorzuzeigen.
  2. Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Schwerbehinderte (ab 80% Behinderung) und Mitglieder des Fördervereins erhalten bei Veranstaltungen mit Eintrittspreisen über 10 € eine Ermäßigung von 4 € nach Vorlage eines gültigen Ausweises. Bitte den Nachweis des Ermäßigungsgrundes am Einlass vorzeigen. Rollstuhlfahrer zahlen den vollen Preis. Die Begleitperson hat freien Eintritt. Ermäßigungen für Gruppen ab 10 Personen (jede 5. Person ist frei!). Fragen Sie uns nach individuellen Tarifen für Schulen, Firmen und Vereinen.
  3. Der Vorverkauf läuft i.d.R. bis zum Veranstaltungstag zum Vorverkaufspreis plus den Vorverkaufsgebühren. Danach können Karten nur an der Abendkasse erworben werden. Bei ausverkauften Veranstaltungen besteht keine Verpflichtung Kartenkontingente für die Abendkasse zu reservieren.
  4. Ab sofort können Eintrittskarten nur noch für die Dauer von 1 Woche reserviert werden. Sind sie dann nicht abgeholt, wird die Reservierung von uns gelöscht.Spätestens müssen Karten – unabhängig davon, wann sie reserviert werden – 3 Tage vor der Vorstellung abgeholt werden. 3 Tage vor der Vorstellung kann also keine Karte mehr reserviert, aber gerne noch direkt gekauft werden.
  5. Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
  6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischer Artikel, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.
  7. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
  8. In den Mainzer Kammerspielen herrscht ein generelles Rauchverbot.
  9. Der Theaterbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Konzertbesuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  10. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Theaterbesucher den Bühnenbereich betritt, Absperrungen übersteigt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
  11. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie der Verkauf von gefälschten Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

12. Eine Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist nicht möglich.